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   LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 1 B 49/01 V   

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https://dejure.org/2001,21118
LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 1 B 49/01 V (https://dejure.org/2001,21118)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2001 - L 1 B 49/01 V (https://dejure.org/2001,21118)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2001 - L 1 B 49/01 V (https://dejure.org/2001,21118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Übernahme von Kosten eines auf Antrag des Beschwerdeführers eingeholten Gutachtens zu Lasten der Staatskasse

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Verfahrensgang

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   BVerwG, 05.02.2001 - 1 B 49.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,30262
BVerwG, 05.02.2001 - 1 B 49.01 (https://dejure.org/2001,30262)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2001 - 1 B 49.01 (https://dejure.org/2001,30262)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 1 B 49.01 (https://dejure.org/2001,30262)
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   VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01   

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https://dejure.org/2001,20042
VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01 (https://dejure.org/2001,20042)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23.10.2001 - 1 B 49/01 (https://dejure.org/2001,20042)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 1 B 49/01 (https://dejure.org/2001,20042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei einer Versetzung auf der Grundlage einer Neuorganisation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 5 VwGO; § 80 Abs 2 VwGO; § 80 Abs 4 S 3 VwGO; § 126 Abs 3 Nr 3 BRRG; § 26 BBG
    Aufschiebende Wirkung; Beschleunigungsinteresse; dienstliches Bedürfnis; Ermessen; ernstlicher Zweifel; Härtefall; Rechtmäßigkeitsvermutung; Sozialkriterium; Standortbindung; Strukturreform; Suspensiveffekt; Verhältnismäßigkeit; Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Es kann daher dahinstehen, ob die Informationen über die BGS-Reform und die Beteiligung des Antragstellers an den einzelnen Verfahrensschritten der Strukturreform dazu geführt haben, dass dem Antragsteller iSv § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG hinlänglich bekannt gewesen ist, welche dienstlichen Gründe zu seiner Versetzung geführt haben (vgl. BVerfGE 6, 32 f./44 unten; Kopp/Ramsauer, VwVfG-Komm. 7.Aufl. Rdn. 41).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Dieses ist im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit je nach Fallgestaltung - orientiert am materiellen Recht (u.a. am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, VGH München, NVwZ 1991, 1002) - durch das Gericht ggf. wieder auf ein normales Maß zurückzuführen (Schoch u.a., aaO, Rdn. 197).
  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Diese Heilung ist bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides noch möglich (BVerwG, Beschluss v. 27.11.2000 - 2 B 42/00 -).
  • VGH Hessen, 14.11.1991 - 7 TH 12/89

    Sanierung von Gewässerverunreinigung und Bodenverunreinigungen; Altlast,

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Eine Rechtswidrigkeit ergibt sich inzwischen - unter Zugrundelegung des maßgeblichen Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (VGH Kassel NVwZ 1992, 393) - auch nicht aus dem zunächst zu konstatierenden Mangel einer Begründung.
  • BVerwG, 16.11.1995 - 2 B 42.95

    Berührung der eigenen Rechte eines Beamten bei Neugliederung und Umorganisation -

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Die Gründe einer Strukturänderung und eines vom Dienstherrn verfolgten Personalkonzepts sind vom Gericht nicht mehr im Einzelnen nachzuprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.11.1995 - 2 B 42/95 -).
  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 B 55.01

    Fristgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Bei Anwendung dieser Grundsätze (ebenso auch Beschluss der Kammer v. 16.10.2001 - 1 B 55/01) hat der Antrag keinen Erfolg.
  • BVerwG, 17.10.2000 - 1 B 71.00

    Anforderung an die Darlegung der Zulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Hierbei hält die Kammer an den nachfolgenden Ausführungen ihres Beschlusses vom 7. Dezember 2000 - 1 B 71/00 - fest, die sinngemäß auch für die hier streitige Versetzung gelten:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1993 - 1 B 1582/93

    Interessenabwägung; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs; Angefochtener

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ergeben sich im vorliegenden Fall auch nicht daraus, dass der Dienstherr nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung berechtigte Belange des Beamten aus dessen persönlichen Bereich in seine Ermessensentscheidung einzustellen hat (Günther, ZBR 1979, 79; OVG Münster NWVBl. 1993, 465; OVG Lüneburg, ZBR 1959, 393; VGH München, BayVBl. 1959, 351) und der Dienstherr bei einem Auswahlermessen das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten hat (BVerwG, DÖD 1965, 177; Schnellenbach,NJW-Schriften 40, 4. Aufl. 1998, Rdn. 103), was hier durch den Erlass vom 16. Febr. 1998 und die Dienstvereinbarung bestätigt und unterstrichen wird.
  • VG Köln, 11.09.2001 - 15 L 1677/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer beamtenrechtlichen Versetzungsverfügung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 23.10.2001 - 1 B 49/01
    Im Beschluss des VG Köln v. 11. September 2001 (15 L 1677/01) heißt es insoweit:.
  • VG Lüneburg, 04.02.2002 - 1 B 61/01

    Abordnung; dienstliches Bedürfnis; Ermessen; Versetzung; Vollzugsinteresse

    Das in vorangehenden Beschlüssen (vgl. u.a. Beschlüsse v. 17. Und 23. Oktober 2001 - 1 B 46 u. 1 B 49/01 - ) von der Kammer noch konstatierte dienstliche Bedürfnis für eine Versetzung iSv § 26 BBG - einem unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum (Battis, BBG 2. Aufl., § 26 Rdn. 11) - ist derzeit jedoch nicht mehr mit der Deutlichkeit gegeben, wie das noch im Herbst 2001 von der Kammer angenommen worden war.

    Hierbei mag dahinstehen, ob es rechtlich möglich gewesen ist, im letzten Verfahrensschritt (2.5 der Dienstvereinbarung) eine Standortbindung und Sozialbelange des betroffenen Beamten weitgehend auszublenden (vgl. dazu schon Beschl. der Kammer v. 23.10.2001 - 1 B 49/01 - S. 5 d. Abdr.), obgleich doch die maßgebliche Rechtsentscheidung über die Versetzung, in deren Rahmen nach der Rechtsprechung zum behördlichen Verwaltungsermessen persönliche Belange des Beamten und seine Sozialbelange zu berücksichtigen waren, erst mit der angegriffenen Verfügung vom 9. August 2001 getroffen worden ist.

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